Lumira Pflege
Pflege & Betreuung2026-01-18·Maria Hoffmann

Mindestlohn in der 24-Stunden-Pflege – was gilt wirklich?

Viele Familien in Deutschland entscheiden sich für eine sogenannte 24-Stunden-Pflege, wenn ein Angehöriger dauerhaft Hilfe braucht. Dabei taucht früher oder

Mindestlohn in der 24-Stunden-Pflege – was gilt wirklich?

Viele Familien in Deutschland entscheiden sich für eine sogenannte 24-Stunden-Pflege, wenn ein Angehöriger dauerhaft Hilfe braucht. Dabei taucht früher oder später eine sehr konkrete Frage auf: Muss für die Betreuungskraft der Mindestlohn gezahlt werden – und wenn ja, wofür genau?

Rund um dieses Thema gibt es viele Unsicherheiten. Manche hören, dass nur „aktive Arbeit“ bezahlt werden muss. Andere glauben, im Entsendemodell gelte kein deutscher Mindestlohn. Wieder andere rechnen pauschal mit einem Monatsbetrag, ohne Stunden zu berücksichtigen.

Dieser Artikel beantwortet bewusst nur eine zentrale Frage: Was gilt beim Mindestlohn in der 24-Stunden-Pflege wirklich? Die Erklärung ist einfach, sachlich und auf den Alltag von Familien ausgerichtet.

Warum der Mindestlohn so wichtig ist

Der Mindestlohn ist kein Detail, sondern der Kern der rechtlichen Bewertung der 24-Stunden-Pflege. An ihm entscheidet sich, ob ein Modell realistisch, fair und rechtlich tragfähig ist.

Viele Probleme entstehen nicht aus bösem Willen, sondern weil Familien den Mindestlohn falsch verstehen oder falsch anwenden. Genau deshalb ist Klarheit so wichtig.

Grundsätzliches vorweg: Der Mindestlohn gilt auch in der Pflege

In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – auch für Betreuungskräfte in Privathaushalten.

Das bedeutet: Wer arbeitet, hat Anspruch auf Bezahlung mindestens in Höhe des Mindestlohns. Das gilt unabhängig davon, ob die Betreuungskraft aus Deutschland oder aus einem anderen EU-Land kommt.

Der Ort der Arbeit ist entscheidend. Wird die Arbeit in Deutschland erbracht, greift grundsätzlich auch der deutsche Mindestlohn.

Warum es in der 24-Stunden-Pflege trotzdem so viele Missverständnisse gibt

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ führt viele Familien in die Irre. Er klingt so, als ob eine Pauschale für „immer da sein“ gezahlt wird. Der Mindestlohn funktioniert aber nicht pauschal, sondern stundenbasiert.

Das heißt: Man muss sich immer fragen, wie viele Stunden tatsächlich als Arbeitszeit gelten. Erst dann lässt sich beurteilen, ob der Mindestlohn eingehalten wird.

Was als Arbeitszeit zählt – und warum das entscheidend ist

Arbeitszeit ist nicht nur das aktive Helfen, zum Beispiel beim Waschen, Anziehen oder Kochen.

Auch Zeiten können als Arbeitszeit gelten, in denen die Betreuungskraft:

im Haushalt bleiben muss, nicht frei über ihre Zeit verfügen kann oder jederzeit einsatzbereit sein soll.

Wenn eine Betreuungskraft also ständig „auf Abruf“ ist, kann das arbeitsrechtlich relevant sein. Genau hier wird der Mindestlohn oft unterschritten, ohne dass es bewusst geschieht.

Der häufigste Irrtum: „Schlafen im Haus ist keine Arbeit“

Viele Familien gehen davon aus, dass Nachtzeiten automatisch Freizeit sind, weil die Betreuungskraft schläft.

Rechtlich ist das nur dann unproblematisch, wenn die Betreuungskraft tatsächlich schlafen kann und nur in echten Ausnahmefällen gestört wird.

Muss sie hingegen regelmäßig nachts helfen oder jederzeit einsatzbereit sein, kann diese Zeit ganz oder teilweise als Arbeitszeit gelten. Dann greift auch hier der Mindestlohn.

Warum Pauschalpreise kritisch sind

In der Praxis werden oft feste Monatsbeträge vereinbart. Das wirkt übersichtlich, birgt aber Risiken.

Wenn man den Monatsbetrag auf die tatsächlich geleisteten Stunden umrechnet, zeigt sich manchmal: Der rechnerische Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn.

Das ist ein Warnsignal. Denn der Mindestlohn kann nicht durch Pauschalen umgangen werden.

Ein einfaches Rechenbeispiel

Angenommen, eine Betreuungskraft arbeitet tagsüber acht Stunden und hilft nachts regelmäßig zweimal.

Wenn diese Zeiten als Arbeitszeit gelten, kommen schnell deutlich mehr als 40 Stunden pro Woche zusammen.

Wird dafür ein niedriger Pauschalbetrag gezahlt, kann der tatsächliche Stundenlohn unter dem Mindestlohn liegen – auch wenn sich der Monatsbetrag zunächst „normal“ anfühlt.

Mindestlohn und Bereitschaftszeiten

Ein besonders schwieriger Punkt sind Bereitschaftszeiten.

Bereitschaft bedeutet, dass die Betreuungskraft sich an einem bestimmten Ort aufhalten muss und bei Bedarf sofort einsatzbereit ist.

Solche Zeiten können arbeitsrechtlich relevant sein. Sie sind nicht automatisch Freizeit, nur weil gerade nichts zu tun ist.

Wenn Bereitschaft als Arbeitszeit gilt, muss sie auch mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden.

Was der Mindestlohn nicht bedeutet

Der Mindestlohn bedeutet nicht, dass jede Minute Anwesenheit automatisch voll bezahlt werden muss.

Er bedeutet aber, dass alle Zeiten, die rechtlich als Arbeitszeit gelten, mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden müssen.

Der entscheidende Punkt ist also nicht die Bezeichnung, sondern die tatsächliche Situation im Alltag.

Mindestlohn im Entsendemodell

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: „Im Entsendemodell gilt kein deutscher Mindestlohn.“

Das stimmt so nicht.

Auch im Entsendemodell wird die Arbeit in Deutschland erbracht. Für diese Arbeit gelten grundlegende Mindeststandards – dazu gehört auch der Mindestlohn.

Entsendung regelt vor allem, wo die Betreuungskraft sozialversichert ist. Sie hebt nicht automatisch den Mindestlohn aus.

Warum sehr niedrige Angebote misstrauisch machen sollten

Wenn ein Angebot sehr günstig erscheint, lohnt sich ein genauer Blick.

Oft liegt der niedrige Preis nicht an Effizienz, sondern daran, dass:

Arbeitszeiten zu hoch angesetzt, Bereitschaftszeiten ignoriert oder Ruhezeiten nicht realistisch berücksichtigt werden.

Für Familien kann das später zu Problemen führen, etwa bei Konflikten oder rechtlichen Prüfungen.

Warum Mindestlohn auch Familien schützt

Der Mindestlohn schützt nicht nur die Betreuungskraft, sondern auch die Familie.

Überlastete Betreuungskräfte werden krank, kündigen oder brechen Einsätze ab. Das führt zu Unsicherheit und ständigen Wechseln.

Ein fair bezahltes Modell ist oft stabiler und verlässlicher.

Typische Situationen, in denen der Mindestlohn unterschritten wird

Probleme entstehen häufig, wenn:

nächtliche Hilfe zur Regel wird, zusätzliche Aufgaben stillschweigend übernommen werden oder die Betreuungskraft faktisch immer zuständig ist.

Was als Ausnahme beginnt, wird zur Dauerbelastung – ohne dass die Bezahlung angepasst wird.

Was Familien konkret prüfen sollten

Um einzuschätzen, ob der Mindestlohn eingehalten wird, sollten Familien sich fragen:

Wie viele Stunden arbeitet die Betreuungskraft realistisch pro Tag? Gibt es echte freie Zeit? Werden Nachtzeiten regelmäßig in Anspruch genommen?

Erst wenn diese Fragen ehrlich beantwortet sind, lässt sich beurteilen, ob die Bezahlung fair und rechtlich sauber ist.

Mindestlohn ist kein Gegner der Pflege zu Hause

Manche Familien empfinden den Mindestlohn als Hürde. In Wahrheit ist er ein Rahmen, der realistische Modelle erzwingt.

Er macht sichtbar, dass eine einzelne Person nicht dauerhaft alles leisten kann.

Das hilft, rechtzeitig zusätzliche Unterstützung einzuplanen.

Keine Schuld, sondern Klarheit

Die meisten Familien wollen alles richtig machen. Mindestlohnprobleme entstehen meist aus Unwissen, nicht aus Absicht.

Je besser das Thema verstanden wird, desto eher lassen sich faire und stabile Lösungen finden.

Die klare Antwort zur Mindestlohnfrage

In der 24-Stunden-Pflege gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Zeiten, die rechtlich als Arbeitszeit gelten – unabhängig davon, ob die Betreuungskraft im Haushalt lebt oder aus dem EU-Ausland entsandt ist.

Eine ausführliche rechtliche Einordnung zu Mindestlohn, Arbeitszeit und Entsendemodell finden Sie hier: Ist 24-Stunden-Betreuung legal? Recht, Arbeitszeit & Entsendemodell.

24h-Pflege Beispielrechnung

Bruttopreis (A1–A2)2.899 €
− Förderungen PG 3− 1.063 €
Eigenanteil PG 31.836 €

Jetzt kostenlos beraten lassen

Sprechen Sie mit uns — unverbindlich und kostenlos. +49 176 89874062 · Montag – Freitag, 8:00 – 16:00 Uhr

AnrufenWhatsApp