Lumira Pflege · Stand: April 2026 · Aktualisiert: 2026-04-04
Der Pflegegrad entscheidet darüber, wie viel Unterstützung Ihr Angehöriger von der Pflegekasse erhält — von 347 € Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bis zu 990 € bei Pflegegrad 5. Viele Familien wissen nicht, welcher Pflegegrad zutrifft, und beantragen deshalb zu spät oder zu niedrig. Unser kostenloser Pflegegrad-Check gibt Ihnen in 3 Minuten eine erste Einschätzung auf Basis der offiziellen Begutachtungskriterien des Medizinischen Dienstes (MD) — unverbindlich, ohne Anmeldung, sofort.
Welcher Pflegegrad steht
Ihrem Angehörigen zu?
10 Fragen — 3 Minuten — sofortiges Ergebnis. Unverbindlich, kostenlos und ohne Anmeldung.
Keine Anmeldung nötig · Daten werden nicht gespeichert
Dieses Tool dient ausschließlich der ersten Orientierung. Es ersetzt keine offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK). Der tatsächliche Pflegegrad wird individuell durch die Pflegekasse festgestellt.
Was ist ein Pflegegrad — und warum ist er so wichtig?
Der Pflegegrad ist die offizielle Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD). Er entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegekasse Ihnen zustehen. Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistungen.
Seit 2017 wird die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen bewertet — nicht mehr die Pflegezeit in Minuten. Auch Demenz und psychische Erkrankungen werden dadurch fair erfasst.
Pflegegrade 1–5: Leistungen 2026
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistungen | Entlastung |
|---|---|---|---|
| PG 1 | — | — | 131 €/Monat |
| PG 2 | 347 €/Monat | 796 €/Monat | 131 €/Monat |
| PG 3 | 599 €/Monat | 1.497 €/Monat | 131 €/Monat |
| PG 4 | 800 €/Monat | 1.859 €/Monat | 131 €/Monat |
| PG 5 | 990 €/Monat | 2.299 €/Monat | 131 €/Monat |
Stand 01.01.2025, unverändert für 2026. Budget Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: 3.539 €/Jahr ab PG 2.
Pflegegrad beantragen: 5 Schritte
Pflegegrad & 24h-Pflege: Ihr Eigenanteil
Nach Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Steuervorteil §35a EStG
Häufige Fragen zum Pflegegrad
Alle Angaben ohne Gewähr · Leistungsbeträge Stand 01.01.2025, gültig für 2026 · Quelle: SGB XI
